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   OVG Niedersachsen, 08.12.2009 - 1 KN 355/07   

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OVG Niedersachsen, 08.12.2009 - 1 KN 355/07 (https://dejure.org/2009,14185)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.12.2009 - 1 KN 355/07 (https://dejure.org/2009,14185)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Dezember 2009 - 1 KN 355/07 (https://dejure.org/2009,14185)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB; § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB; § 35 BauGB
    Überlagerung von Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 und § 9 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB); § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB als Grundlage einer Festsetzung zur Freihaltung weiter Landschaftsteile auch von privilegierter Bebauung zwecks Förderung von Tourismus und Erholung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Freihaltung größerer Landschaftsteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überlagerung von Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 und § 9 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB); § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB als Grundlage einer Festsetzung zur Freihaltung weiter Landschaftsteile auch von privilegierter Bebauung zwecks Förderung von Tourismus und Erholung

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 733
  • BauR 2010, 1181
  • ZfBR 2010, 474
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2009 - 1 KN 355/07
    Speziell zum Landschaftsschutz durch Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 18 und 20 BauGB hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, B. v. 18.12.1990 - 4 NB 8.90 -, BRS 50 Nr. 9) ausgeführt:.

    Ein Plangeber darf auch städtebauliche Ziele verfolgen, die mehr auf Bewahrung als auf Veränderung der vorhandenen Situation zielen (BVerwG, B. v. 18.12.1990, aaO).

  • BVerwG, 21.02.1991 - 4 NB 16.90

    Bauplanungsrecht: Festsetzung einer öffentlichen Gründfläche bzw. einer Fläche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2009 - 1 KN 355/07
    Der Antragsgegner hat wie geboten (vgl. BVerwG, B. v. 21.02.1991 - 4 NB 16.90 - BRS 52 Nr. 27) die Tatsache berücksichtigt, dass sich aus bestimmten Festsetzungen möglicherweise Entschädigungspflichten ergeben können.
  • BVerwG, 15.06.2009 - 4 BN 10.09

    Rechtsvorschrift; Vorbehaltsgebiet; Ziele der Raumordnung; Grundsätze der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2009 - 1 KN 355/07
    Vorbehaltsgebiete sind in der Abwägung zu berücksichtigende Grundsätze der Raumordnung (vgl. BVerwG, B. v. 15.06.2009 - 4 BN 10.09 -, NVwZ 2009, 1226).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2009 - 1 KN 355/07
    Schließlich liegt eine Verletzung auch vor, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder wenn der Ausgleich zwischen diesen in einer Weise vorgenommen wurde, die zur objektiven Gewichtigkeit der Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2009 - 1 KN 355/07
    Das ist der Fall, wenn er nach der planerischen Konzeption der Gemeinde notwendig ist (BVerwG, Urt. v. 22.1.1993 - 8 C 46.91 - BVerwGE 92, 8).
  • BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98

    Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Inkrafttreten; Festsetzung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2009 - 1 KN 355/07
    Eine Überlagerung der Festsetzungen von § 9 Abs. 1 Nr. 18 und Nr. 10 BauGB ist zulässig (BVerwG, B. v. 27.01.1999 - 4 B 129.98 - BRS 62 Nr. 29; Gierke, aaO, § 9 Rn. 331).
  • BVerwG, 17.12.1998 - 4 NB 4.97

    Bebauungsplan, Festsetzungen; Fläche für die Landwirtschaft; von Bebauung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2009 - 1 KN 355/07
    Der Verlust der Bebaubarkeit der Außenbereichsflächen für landwirtschaftliche Vorhaben ist eine besonders einschneidende Bestimmung von Inhalt und Schranken des Grundeigentums, die durch Belange von erheblichem Gewicht gefordert sein muss (BVerwG, B. v. 17.12.1998 - 4 NB 4.97 -, BRS 60 Nr. 20; Gierke, aaO, § 9 Rn. 197; Söfker, NVwZ 2008, 1273 ).
  • BVerwG, 10.11.1998 - 4 BN 44.98
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2009 - 1 KN 355/07
    Abwägungserheblich sind nicht nur vorgebrachte klare Erweiterungswünsche, sondern auch die sich aus der "normalen Betriebsentwicklung" ergebenden Flächenansprüche (BVerwG, B. v. 10.11.1998 - 4 BN 44.98 -, BRS 60 Nr. 3).
  • OVG Niedersachsen, 30.05.2001 - 1 K 389/00

    Ausgleich; Bebauungsplan; Eingriff; Kleinsiedlungsgebiet; Landwirtschaft;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2009 - 1 KN 355/07
    Zu berücksichtigende (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 15.01.2004 - 1 KN 128/03 -, NuR 2005, 595 mwN; Urt. v. 30.05.2001 - 1 K 389/00 -, BRS 64 Nr. 12) konkrete Erweiterungsabsichten der Antragsteller - über den 2. Bauabschnitt des Maststalles hinaus - waren für den Antragsgegner nicht erkennbar.
  • OVG Niedersachsen, 07.10.2005 - 1 KN 297/04

    Planerische Steuerung der Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen in einer Gemeinde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2009 - 1 KN 355/07
    Es kommt nicht darauf an, ob Flächen möglicherweise aus naturschutzfachlicher oder landespflegerischer Sicht besonders schützenswert sind (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 07.10.2005 - 1 KN 297/04 -, BRS 69 Nr. 118 = AUR 2006, 204), wenn die planende Gemeinde das gesamte Gebiet für den Tourismus attraktiv halten möchte.
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2004 - 1 KN 128/03

    Normenkontrollantragsbefugnis eines Hofpächters gegen einen Bebauungsplan;

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2011 - 1 KN 56/08

    Rechtmäßigkeit eines großflächigen, die Tierhaltung beschränkenden einfachen

    Ebensowenig schadet es dem Antragsteller - der praktisch nur hinsichtlich eventueller Betriebserweiterungen beschränkt wird -, dass er im Planungsverfahren keine konkreten Absichten für eine solche Betriebserweiterung geltend gemacht hat, wie es für die Annahme ihrer Abwägungsbeachtlichkeit regelmäßig erforderlich ist (vgl. Senatsurt. v. 8.12.2009 - 1 KN 355/07 -, BauR 2010, 1181 ; Urt. v. 13.1.2009 - 1 KN 69/07 -, RdL 2009, 150; Urt. v. 15.1.2004 - 1 KN 128/03 -, NuR 2005, 595 ; OVG Münster, Beschl. v. 14.7.2010 - 2 B 637/10.NE -).

    Dieser Belang kann zugunsten eines Ausschlusses landwirtschaftlicher Betriebe tatsächlich fruchtbar gemacht werden (vgl. Senatsurt. v. 8.12.2009 - 1 KN 355/07 -, BauR 2010, 1181 - Bruchhausen-Vilsen).

    In Fällen dieser Art kommt den Eigentumsbelangen großes Gewicht zu (vgl. Senatsurt. v. 8.12.2009 - 1 KN 355/07 -, BauR 2010, 1181 ).

  • OVG Niedersachsen, 13.10.2015 - 1 KN 66/14

    Anstoßwirkung; Außenbereich; einfacher Bebauungsplan; Bebauungsplan; Teilbarkeit;

    Der Verlust der Bebaubarkeit von Außenbereichsflächen für landwirtschaftliche Vorhaben ist eine besonders einschneidende Bestimmung von Inhalt und Schranken des Grundeigentums, die durch Belange von erheblichem Gewicht gefordert sein muss (Senatsurt. v. 8.12.2009 - 1 KN 355/07 -, BauR 2010, 1181 = juris Rn. 52 unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 17.12.1998 - 4 NB 4.97 -, BRS 60 Nr. 20; Söfker, NVwZ 2008, 1273 [1279]).

    Es kann zwar auch ein legitimes Planungsziel sein, den Außenbereich vor den optischen Einwirkungen jeglicher größeren Bebauung zu schützen (vgl. Senatsurt. v. 13.8.2013 - 1 kn 69/11 -, BauR 2014, 72 = juris Rn. 27; v. 26.10.2011 - 1 KN 254/10 -, BRS 78 Nr. 124 = juris Rn. 33, 40 ff.; v. 8.12.2009 - 1 KN 355/07 -, ZfBR 2010, 474 = BauR 2010, 1181 = juris Rn. 29 ff.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 10801/10

    Bauplanungsrecht; Ausschluss landwirtschaftlicher Gebäude im Außenbereich

    Wenn - wie hier - durch eine Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB der Bau größerer privilegierter landwirtschaftlicher Hallen im (unmittelbar an die Ortslage angrenzenden) Außenbereich ausgeschlossen werden soll, müssen für diese Regelung wichtige öffentliche Belange sprechen (s. BayVGH, Urteil vom 16. Juni 2006, NuR 2006, 658; OVG Lüneburg, Urteil vom 8. Dezember 2009, - 1 KN 355/07 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 11.02.2020 - 1 KN 183/17

    Außenbereich; Bebauungsplan; Freihalteplanung; Freihaltung;

    Sie hat den letztgenannten Belangen den Vorzug vor den Erweiterungsinteressen gegeben und dies vertretbar damit begründet, dass Gebäude mit großer Kubatur das Landschaftsbild irreparabel schädigen würden (vgl. zu diesem rechtlich zulässigen Argument des Erscheinungsbildes der Anlagen Senatsurt. v. 8.12.2009 - 1 KN 355/07 -, BRS 76 Nr. 37 = juris Rn. 54; v. 10.2.2015 - 1 KN 119/13 -, AUR 2015, 152 = juris Rn. 39).
  • VGH Bayern, 10.08.2010 - 15 N 09.859

    Festsetzung eines Sondergebietes "Freizeit und Erholung" sowie eines

    So ermöglicht etwa § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB als städtebauliche Vorschrift, eine bisher zulässige Bodennutzung aus städtebaulichen Gründen durch Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen mit dem Ziel zu beschränken, die Erholungseignung eines Gebietes zu erhalten und zu entwickeln und auf diese Weise ein Erholungsgebiet mit örtlicher oder überörtlicher Anziehungskraft zu schaffen (BVerwG vom 3.12.1998 NVwZ-RR 1999, 423; Nds OVG vom 8.12.2009 Az. 1 KN 355/07 RdNr. 37).
  • OVG Niedersachsen, 14.11.2011 - 1 ME 181/11

    Flankierung der Planungsabsichten bei Steuerung der Ansiedlung von

    Vielmehr kann die Gemeinde unter Rückgriff auf § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB je nach den Gegebenheiten, das heißt bisher zu beobachtender Verschonung des Außenbereichs von Bauwerken sogar weite(re) Landschaftsteile selbst von privilegierter Bebauung freizuhalten versuchen, beispielsweise um den Tourismus oder aber die Funktion des Außenbereichs als Erholungsfläche zu stärken und zu fördern (vgl. Senatsentscheidung v. 8.12.2009 - 1 KN 355/07 -, BauR 2010, 1181 = AUR 2010, 182 = ZfBR 2010, 474).
  • OVG Niedersachsen, 09.09.2011 - 1 MN 112/11

    Planerische Möglichkeiten einer Gemeinde zur Steuerung der Erweiterung sowie der

    Vielmehr kann die Gemeinde grundsätzlich auch unter Rückgriff auf § 9 Abs. 1 Nr. 20 und Abs. 2 Nr. 2 BauGB je nach den Gegebenheiten, das heißt bisher zu beobachtender Verschonung des Außenbereichs von Bauwerken sogar weitere Landschaftsteile selbst von privilegierter Bebauung freizuhalten versuchen, beispielsweise um den Tourismus oder aber die Funktion des Außenbereichs als Erholungsfläche zu stärken und zu fördern (vgl. Senatsentscheidung v. 8.12.2009 - 1 KN 355/07 -, BauR 2010, 1181 = AUR 2010, 182 = ZfBR 2010, 474).
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